EU-Bescheinigung, Fotodokumentation (vormals CITES)


Europäische Landschildkröten (Testudo spec., d.h. Griechische, Vierzehen, Maurische und Breitrandschildkröten) fallen seit 1976 unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Dieses regelt den Handel von geschützten, d.h. gefährdeten/bedrohten Arten. Den Schutzgrad unterteilt man in vier Anhänge (A bis D). Die Europäischen Landschildkröten gehören dem Schutzstatus A an.

Häufig gestellte Fragen über Rechtliches zur Schildkrötenhaltung

Welche Schildkröten darf man in Deutschland halten?

Alle europäischen Landschildkröten, sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt und unterliegen einer Kennzeichnungs- und Meldepflicht. Der rechtmäßige Erwerb sowie die Herkunft der Schildkröten muss nachweisbar sein.

Welche Schildkröten sind meldepflichtig?

Schildkröten sind grundsätzlich meldepflichtig. Die zuständige Behörde muss darüber informiert sein, welche Schildkröten Sie in Ihrem Bestand haben. Schildkrötenarten des Schutzstatus A sind am meisten geschützt. Ohne eine Genehmigung der zuständigen Behörde dürfen Schildkröten nicht gehalten werden.

Ist eine Fotodokumentation bei Schildkröten notwendig?

Ja, vom Bauch- und Rückenpanzer der Schildkröten muss bei adulten Tieren alle 5 Jahre ein Foto gemacht und dokumentiert werden. Bauch- und Rückenpanzer von Jungtieren müssen jährlich fotografiert und dokumentiert werden.

Meldepflicht

Es besteht also eine Meldepflicht: Jeder Zu- und Abgang von Europäischen Landschildkröten muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Für den Verkauf von Nachzuchten erhält ein Züchter seit 1998 die gelbe EU-Bescheinigung (früher Cites). Diese muss dem Käufer inklusive einer Fotodokumentation des Tieres ausgehändigt werden.