Cites

Cites Bescheinigung

Landschildkröten als auch Wasserschildkröten wurden 1975 mit dem Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzabkommens “CITES” fast weltweit unter Schutz gestellt. Damit wird der Import und Export der Tiere, aber auch der Handel von Schildkröten überwacht. Schildkröten benötigen für einen Verkauf Vermarktungsgenehmigungen mit Individualerkennung des Tieres entweder durch Implantieren eines Mikrochips oder durch Fotos von Rücken- und Bauchpanzern. Jeder private Halter ist außerdem verpflichtet den Kauf, Verkauf, Nachzucht oder Tod seiner Schildkröte der zuständigen Behörde zu melden.

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Anmelden können Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde: http://wald.heim.at/urwald/542304/faq/papiere/adressen.html. Die Anmeldung der Schildkröte muss nach dem Schlupf, spätestens aber vor einem Verkauf des Tieres vorgenommen werden.

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